Vereinswechsel von Amateuren

 

Kurzübersicht

Die folgende Tabelle skizziert einige typische Sachverhalte und deren spielrechtliche Konsequenzen, die gemäß der bundeseinheitlichen

Vereinswechselbestimmungen der DFB-Spielordnung beim Vereinswechsel von Amateuren ab dem 01.11.2002 gültig sind.


 

   
Sachverhalt
Abmeldung bis 30. 6. und Antragseingang bis 31. 8. (Wechselperiode I)
   
Sachverhalt
Abmeldung bis 30. 6. und Antragseingang nach 31.8.
   
Sachverhalt
Abmeldung nach dem
30. 6. bis 31. 12. und Antragseingang bis 31. 1. (Wechselperiode II)
 
Pflichtspiele mit Zustimmung
Ohne Wartefrist ab Eingang der vollständigen Vereinswechsel-
unterlagen frühestens ab 1. 7.
 
Pflichtspiele mit Zustimmung
Ab 1. 1. des folgenden Jahres, jedoch max. 6 Monate berechnet vom letzten Pflichtspieleinsatz 
 
Pflichtspiele mit Zustimmung
Frühestens zum 1.1., dann sofort ab Eingang der vollständigen Vereinswechsel-
unterlagen 
 
Pflichtspiele
ohne Zustimmung
Ab 1. 11. oder Ersatz der Zustimmung durch Zahlung der festgeschriebenen Ausbildungs- und Förderungs-
entschädigung, dann ab Eingang Zahlungsbeleg (unter Wegfall der Wartefrist)
 
Pflichtspiele
ohne Zustimmung
Ab 1.1. des folgenden Jahres, jedoch max. 6 Monate berechnet vom letzten Pflichtspieleinsatz 
 
Pflichtspiele
ohne Zustimmung
 6 Monate, berechnet vom letzten Pflichtspieleinsatz 
 
Freundschafts- Spiele
Ohne Wartefrist ab Eingang der vollständigen Vereinswechsel-
unterlagen
 
Freundschafts- Spiele
Ohne Wartefrist ab Eingang der vollständigen Vereinswechsel-
unterlagen
 
Freundschafts- Spiele
Ohne Wartefrist ab Eingang der vollständigen Vereinswechsel-
unterlagen

 

   
Sachverhalt
Abmeldung nach dem 30. 6. bis zum 31. 12., aber Antragseingang nach dem 31.1. (Anfragsfrist verpasst)
   
Sachverhalt
Abmeldung nach dem 31.12. und Antragseingang bis 31.1. (Abmeldefrist verpasst)
 
 
Pflichtspiele mit Zustimmung
Zum 1. 7. (Beginn des neuen Spieljahres) jedoch max. 6 Monate, berechnet vom letzten Pflichtspieleinsatz 
 
Pflichtspiele mit Zustimmung
Frühestens ab 1. 7. (Beginn des neuen Spieljahres) jedoch max. 6 Monate, berechnet vom letzten Pflichtspieleinsatz 
 
 
Pflichtspiele
ohne Zustimmung
Zum 1. 11., jedoch max. 6 Monate, berechnet vom letzten Pflichtspieleinsatz 
 
Pflichtspiele
ohne Zustimmung
6 Monate, berechnet vom letzten Pflichtspieleinsatz 
 
 
Freundschafts- Spiele
Ohne Wartefrist ab Eingang der vollständigen Vereinswechsel-
unterlagen
 
Freundschafts- Spiele
Ohne Wartefrist ab Eingang der vollständigen Vereinswechsel-
unterlagen